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Was ist islam?
Die westliche Kultur
und unser Rechtsstaat im Spannungsfeld von Islam und Scharia
1. Fallen und einige Gedanken zum Islam
Islam/Islamismus: eine terminologische Falle
Der Begriff Islam stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Unterwerfung“;
diese muss verstanden werden als Unterwerfung unter Allah und somit
auch unter seine Weisungen, die das islamische Recht bilden.
Die Unterscheidung von Islam und Islamismus ist neueren Datums: sie
hat zum Ziel irrezuführen, indem sie das Religiöse (das heisst
den Islam) und die sich darauf beziehende politisch-rechtliche Doktrin
(das heisst den Islamismus) voneinander trennt. Dieser Neologismus führt
jedoch zu einer falschen Vision. Danach hätte der Islam nichts
zu tun mit Jihad, Dhimmitud (dem demütigenden und herabmindernden
Status der Christen und Juden auf islamischem Territorium), Beschneidung,
Zwangsheiraten, der Ermordung von Apostaten und ganz allgemein mit den
unmenschlichen und totalitären Seiten des Regimes der Scharia.
Obschon die islamische Theologie sehr arm bleibt, scheint sie nur als
Vorwand für die politisch-rechtliche Ordnung der Scharia zu existieren.
Es sei erwähnt, dass in unseren Sprachen der Begriff „Islamismus“
bis vor kurzem dasselbe bedeutete wie „Islam“.
In Wirklichkeit nennt sich der Islam din wa dawla, was in der Regel
als Zusammengehen von Religion und Staat übersetzt wird. Im Islam
gibt es keine semantische Trennung zwischen Religion und Politik, wobei
die Politik der Religion untergeordnet ist.
Der Islam, die Demokratie und die Menschenrechte
Bezüglich Demokratie und Menschenrechte stellen sich schwerwiegende
Probleme: der Islam anerkennt keinen Entscheid, möge er noch so
demokratisch gefällt worden sein, der im Widerspruch zur Scharia
steht. Das gilt auch für die Menschenrechte, die der Scharia untergeordnet
sind und nicht im Widerspruch dazu stehen dürfen.
Der Beweis: Bei der Annahme der universellen Menschenrechtserklärung
haben die muslimischen Staaten unter der Anführung Saudiarabiens
bei der Religionsfreiheit sogleich Vorbehalte angebracht, auf die sich
die Muslime von heute vor den westlichen Gerichten berufen, um die Islamisierung
voranzutreiben.
„Allah weiss und ihr wisst nicht“
Doch weshalb diese dogmatische Rigidität, die jeder Vernunft zuwiderläuft?
Der Islam gründet auf einem fundamentalen Dogma, dem Tawhid, das
eine undurchlässige Trennung zwischen der Welt der Menschen und
jener Allahs schafft. Nach dem muslimischen Weltbild diktiert dieser
den Menschen seinen Willen, die nicht eigenständig denken und keine
Ausflüchte haben sollen. Sie sollen ihm vielmehr gehorsam und mit
geschlossenen Augen folgen, und das ungeachtet von möglichen Gewissenskonflikten.
Der Koran sagt „Allah weiss und ihr wisst nicht“. (Dieser
Vers 2:216 spricht von der Abneigung, die ein Individuum gegenüber
den Weisungen der Scharia empfinden könnte, insbesondere was den
Jihad anbelangt). Ein solches Weltbild bedeutet Totalitarismus.
Die feindseligen Reaktionen nach der Rede des Papstes in Regensburg,
die gerade die Beziehung zwischen Glauben und Vernunft behandelte, illustrieren
bestens die islamische Vision: Die Vernunft ist die Sklavin des Glaubens.
Man versteht besser, in welchem Sinn Islam Unterwerfung bedeutet.
Der Islam, eine Religion wie eine andere?
Der häufigste Irrtum besteht darin, den Islam als eine Religion
wie eine andere zu betrachten, obschon seine politisch-rechtliche Seite
vorherrscht und die Respektierung der Scharia bei weitem den wichtigsten
Teil des muslimischen Kultes ausmacht.
Im Übrigen wird der Islam zu Unrecht als abrahamische Religion
wie das Christentum oder das Judentum angesehen. Allah zum Beispiel
ist keineswegs der gleiche Gott wie jener, der von den Juden und Christen
verehrt wird. In der Tat ist Allah nur einer der Götter, der aus
dem polytheistischen und götzendienerischen Pantheon des vorislamischen
Mekka auserwählt wurde. Das Kultobjekt des Idols, das diesen Gott
darstellt (ein Stein), wurde im Übrigen bewahrt.
Taqquija: das Zulassen der Lüge
Im Islam gibt es ein aus dem Koran entstandenes Konzept, das es dem
Muslim erlaubt, über seine Religion zu lügen, wenn er sich
in einer schwachen Position befindet und dies der Ausbreitung des Islam
dient. Diese Taqquija genannte Taktik ist sehr nützlich in einem
westlichen Umfeld, in dem der Islam noch eine schwache Stellung einnimmt
(zumindest auf der Ebene des direkten Kräfteverhältnisses).
Sie ist die Erklärung dafür, dass viele Imame öffentlich
die unmenschlichen und schockierenden Züge des Islam und des Lebens
Mohammeds verneinen, jedoch in der Moschee genau das Gegenteil sagen.
Es handelt sich um die läppische und erschreckend wirksame Taktik
des trojanischen Pferdes. Obwohl es strategisch wirkungsvoller ist,
in der westlichen Welt ein friedliches Bild des Islam zu vermitteln,
lassen die Islamisten nicht von ihrem Traum ab, die Scharia, die sie
niemals in Frage stellen oder verurteilen, bis zum Ende anzuwenden.
2. Die Eroberung als Herzstück des muslimischen Kultes
Jihad und die Folgen
Zum Beispiel: Ein Islamist, der über den Terrorismus befragt wird,
wird diesen mühelos verurteilen, und fügt meistens hinzu „ich
bin gegen jede Form von Terrorismus“, wobei er in Gedanken den
Jihad ausschliesst. Niemals wird er jedoch den Jihad als solchen verurteilen.
Wir begreifen, dass Taqqiya ein Mittel ist, aber kein Ziel. Das Ziel
ist die Islamisierung. Zur Gewaltanwendung muss es kommen, sobald dies
möglich ist, denn der Koran verbietet, mit dem Ungläubigen
Frieden zu schliessen, wenn der Islam eine starke Position einnimmt.
Wir begreifen, dass das oberste Ziel des Islam seine Ausbreitung ist,
das Mittel dazu ist die Führung des Jihad mit den Waffen. Im Islam
heisst es, der Jihad „ist die beste Handlung“. Somit ist
alles erlaubt, wenn es einer besseren Führung des Jihad so dient,
das geht bis zum Abrasieren des Bartes, dem Genuss von Schweinefleisch
und Wein und dem Verzicht auf die täglichen Gebete. Die Praxis
zeigt es: die Terroristen verzichten oftmals auf zahlreiche Imperative
des Islam, um besser inkognito auftreten zu können.
Das Konzept des islamischen Territoriums
Der Islam unterteilt die Erdoberfläche in zwei Zonen: dar al-islam
(Territorium des Islam) und dar al-harb (Territorium des Unglaubens).
Dazu kommen weitere Zwischenkonzepte wie zum Beispiel dar al-suth (Territorium
des Abkommens), das dem Jihad eine Waffenruhe zugesteht, wenn dieser
nicht erfolgreich geführt werden kann (die oben erwähnte Praxis
der Taqqiya spielt dabei eine wichtige Rolle). Eine Variante davon ist
dar-al dawa (Territorium des Predigens/des Aufrufs zum Islam), wenn
der Jihad vorerst durch Predigen geführt wird, bevor er seine eigentliche
bewaffnete Form annimmt (ein Konzept der Muslimbrüder, das Tariq
Ramadan verteidigt, wenn auch unter einem andern Namen).
Die Bekehrung eines Territoriums zum Islam ist vor allem eine Frage
der Opportunität und der wirkungsvollen und offenen Bekräftigung
der islamischen Präsenz. Die Tatsache, dass es der muslimischen
Gemeinschaft gelingt, sich rund um die Scharia zu strukturieren, ist
der Beweis dafür, dass sie sich auf islamischem Territorium befindet.
Die Präsenz vieler verschleierter Frauen oder von Minaretten trägt
dazu bei, die Wirkung dieser Anwesenheit zu verstärken, so dass
ein ursprünglich westlich geprägtes Territorium nunmehr mit
islamischen Augen als islamisches Territorium angesehen werden kann.
Zusammenhang mit den Minaretten
Es ist allgemein bekannt, dass das Minarett aus religiöser Sicht
keine Notwendigkeit darstellt. Wollte man behaupten, das Minarett entspreche
einer religiösen Notwendigkeit, dann nur als Symbol der Eroberung,
sind Eroberung und Krieg doch Teil des (politischen) islamischen Kultes.
Damit ist bewiesen, dass sich die Religionsfreiheit im Islam nicht auf
dieselbe Weise anwenden lässt wie für andere Religionen.
Auch wenn das Minarett als solches nicht zwingend ist, ist es hingegen
der Aufruf zum Gebet, und zwar bedingungslos. Wenn wir also unter Berufung
auf die Religionsfreiheit die Errichtung von Minaretten zulassen, liesse
es sich dann kaum rechtfertigen, dass sie nicht zum Gebetsaufruf dienen
sollten. Das Beispiel unserer europäischen Nachbarn ist diesbezüglich
sehr lehrreich. Vor allem in Deutschland und Grossbritannien dienen
Minarette heute zum Gebetsaufruf, obschon zugesichert wurde, das werde
niemals der Fall sein.
Ablehnung der Gesetze und des Staates, die nicht mit der Scharia übereinstimmen
Für den Islam sind der Staat und die Gesetze nur legitim, wenn
sie mit der Scharia übereinstimmen. Das bedeutet, dass die Muslime
den Staat, der die Scharia nicht respektiert, auch mit Waffen bekämpfen
und die Gesetze, die dieser widersprechen, als unzulässig zurückweisen
sollen.
Ausser dem Aktivismus gegen den Staat, der vom „rechten Weg“
abgekommen ist, sollen die guten Muslime, welche die Vorschriften der
Scharia befolgen, die schlechten Muslime korrigieren. Auf diese Weise
organisieren sich die muslimischen Gemeinschaften selber rund um die
Scharia. Wer es wagt, gegen die von der Scharia auferlegten Normen zu
verstossen, wird entweder von der Gemeinschaft ausgeschlossen oder verfolgt,
allenfalls bis zur Ermordung.
Dieses Verhalten lässt sich bis in die Familien hinein beobachten,
wo die Apostasie oder eine zu gute Integration der einen die andern
zu dem führen kann, was für einen westlichen Geist undenkbar
ist: das kaltblütige Umbringen der eigenen Kinder oder anderer
Familienmitglieder.
Solche Handlungen werden in der westlichen Welt zunehmend beobachtet.
In gewissen Regionen Frankreichs, Belgiens oder Grossbritanniens sieht
man, wie kommunitarisierte muslimische Gesellschaften parallele nach
der Scharia funktionierende Gesellschaften aufbauen. Dort haben die
Polizeikräfte als Vertreter des ungläubigen Staates einen
schwierigen Stand. Für Islamisten ist es völlig normal, den
Jihad gegen Polizisten zu führen, die ihnen ein nicht-muslimisches
Recht aufzwingen wollen auf einem Territorium, das für sie nunmehr
islamisch ist.
Im weiteren ist die Schaffung islamischer Gerichte nicht so weit weg
als man denken könnte: Während Grossbritannien bereits mehr
als 85 islamische Gerichte zählt, wurde deren Errichtung in der
Schweiz schon mehrmals vorgeschlagen, insbesondere durch Hari Ramadan,
und vor kurzem in einem Artikel, der in der Zeitschrift der Eidgenössischen
Kommission gegen den Rassismus erschien.
3. Die Frau im Islam
Die Stellung der Frau im Islam
Häufig wird gesagt, der Islam habe die Stellung der Frau in der
Zeit Mohammeds verbessert, indem für sie ein Status geschaffen
wurde, der bis anhin nicht existierte. Für einen Teil der Bevölkerung
einen Status zu schaffen bedeutet nicht, deren Lebensbedingungen zu
verbessern: hier wurde klar ein neuer Status geschaffen, um die Frau
in einer niedrigeren Kategorie der muslimischen Gesellschaft einzuordnen.
Im Islam ist die eheliche Gemeinschaft völlig auf die Sexualität
und den Gehorsam zentriert. Die Frau wird als Sexualobjekt und Gebärmaschine
angesehen.
In den islamischen Texten fehlt es nicht an Hinweisen darauf, hier einige
Beispiele: Ein Koranvers (2:223) vergleicht die Frau mit einem Acker,
zu dem sich der Mann begeben kann wann immer es ihm beliebt; ein anderer
(4:34) erlaubt es dem Mann, seine Frau zu schlagen, wenn er bloss einen
möglichen Ungehorsam befürchtet. In einem sehr bekannten Hadith
(Text über das Verhalten Mohammeds, Dawud 11/2045) empfiehlt Mohammed
den Muslimen Frauen zu heiraten, die ihnen viele Kinder gebären,
so „dass ich dank Euch die andern Völker überfluten
kann“.
Seine Frau schlagen: im Islam eine fromme Handlung
Vers 4:34 des Korans sieht vor, dass der Mann seine Frau nicht nur bei
Ungehorsam schlagen kann, sondern auch dann, wenn er nur befürchtet,
sie könnte ihm nicht gehorchen (eigentlich nur, um seine Befehlsgewalt
gegenüber seiner Frau auszuüben).
Es sei hervorgehoben, dass die Formulierung dieses Verses nicht nur
beinhaltet, dass der Mann frei entscheiden kann, ob er seine Frau schlagen
will oder nicht: es geht auch um das Verhalten, das ihm der Islam empfiehlt.
Einige Imame sagen sogar, die Frau habe das Recht geschlagen zu werden,
damit man ihre Fehler korrigiere.
Seine Frau vergewaltigen: ein Recht des muslimischen Ehemannes
Dies hat vor allem Gültigkeit bei den sexuellen Beziehungen. In
der muslimischen Familie hat der Mann das Recht zu verlangen, dass er
jederzeit sexuell befriedigt wird, indem er nötigenfalls Drohung
und Gewalt anwenden kann. Hier preist der Islam das Vergehen der Vergewaltigung.
Die muslimische Heirat
Die muslimische Hochzeitszeremonie schliesst die Frau völlig aus:
der künftige Ehemann schliesst die Heirat mit dem Vater oder dem
Vormund der Braut ab und gibt diesem seine Versprechungen ab. Die Frau
hat kein Wort dazu zu sagen (sie wird ganz einfach auf der Seite gelassen)
und kann in der Regel ohne ihr Einverständnis verheiratet werden.
In der Schweiz wird die Zahl der Zwangsheiraten auf 17'000 geschätzt,
in Frankreich sollen es 70'000 sein.
Häufig kennen sich die Brautleute vor der Heirat nicht. In diesem
Fall kann der Mann die Frau in einer einseitigen Handlung zurückweisen.
Die Frau hat diese Möglichkeit nicht (sie kann sich einzig unter
gewissen Bedingungen scheiden lassen).
Die muslimische Heirat ist erst definitiv, wenn sie vollzogen wurde,
das heisst wenn die Braut entjungfert ist. Stellt ein Mann fest, dass
er eine nicht jungfräuliche Frau geheiratet hat, obschon er glaubte,
sie sei Jungfrau, kann die Heirat annulliert werden. Die Obsession der
Jungfräulichkeit hat zur barbarischen Praxis der Beschneidung geführt,
die, was man immer sagen möge, ihren Ursprung in den Hadithen hat.
Das Problem der Jungfräulichkeitszeugnisse
Mehr und mehr muslimische Frauen schleppen ihre Töchter zum Gynäkologen,
um sich ein Jungfräulichkeitszeugnis ausstellen zu lassen. Die
starke Zunahme der Nachfrage in der Schweiz ist besorgniserregend. Die
Ärzte stehen solchen Begehren oft ratlos gegenüber und verstehen
den Grund nicht, meistens stellen sie jedoch das gewünschte Zeugnis
aus. Dies obschon sie aufgrund der medizinischen Ethik eher auf solche
Praktiken verzichten sollten. Offensichtlich wird sich die Situation
in absehbarer Zeit kaum ändern, so lange die Kantone gesetzgeberisch
nichts unternehmen.
Mohammed und die Pädophilie
Es ist überliefert, dass Mohammed Aicha heiratete, als sie erst
sechs Jahre alt war und mit ihr sexuelle Beziehungen hatte, als sie
neun war.
Weil Mohammed als gutes Beispiel gilt, ist sein Verhalten in den Augen
des Islam nicht verwerflich. Sein pädophiles Betragen bildet keine
Ausnahme zu dieser Regel und lässt sich gemäss Scharia rechtfertigen.
Zahlreiche Imame berufen sich auf Hadithe, um ihre Vergehen zu legitimieren.
Wenn sich die Muslime im Westen gegenüber diesen Hadithen auch
zurückhaltend zeigen, im muslimischen Umfeld haben sie diesbezüglich
keine Hemmungen.
4. Die internationalen Organisationen und das Verbot der „Diffamierung
der Religionen“
Das neue Gesicht der UNO
Die UNO, deren ursprüngliches Ziel (im Idealfall) darin bestand,
den Frieden und die Menschenrechte zu fördern, ist für die
Gegner der Menschenrechte und der Demokratie zu einer wahren Kriegswaffe
geworden. Die Organisation zählte bei ihrer Gründung in der
Tat eine Mehrheit westlicher Staaten zu ihren Mitgliedern. Nach der
weltweiten Entkolonialisierungsbewegung ist eine Vielzahl von kleinen
Ländern dazu gestossen.
Heute zählen in der UNO-Generalversammlung die Organisation der
Islamischen Konferenz (OIC, 57 Staaten) und die so genannt blockfreien
Staaten (118 Staaten, die mehrheitlich Mitglieder der OIC sind) zu den
einflussreichsten Gruppen.
Die „Diffamierung der Religionen“ verbieten
Dies erlaubt es der OIC, die systematisch von den Blockfreien unterstützt
wird, mindestens einmal jährlich Resolutionen vorzuschlagen, die
zum Ziel haben, die „Diffamierung der Religionen“ zu bekämpfen
(zum Beispiel: Res 62/154 GV UNO). Es handelt sich um Resolutionen,
die bei näherer Prüfung nichts anderes wollen als hinter dem
allgemeinen Begriff „Religionen“ die Kritik an einer einzigen
Religion, nämlich dem Islam, zu unterbinden. In diesen Resolutionen
wird die Kritik am Islam einer Form von Rassismus gleichgesetzt (sic).
Selbstverständlich ist im UNO-System jeder Staat frei, die Resolutionen
der Generalversammlung zu befolgen oder nicht (so lange wir von den
politischen Pressionen absehen).
Theoretisch könnten wir es bei dem bleiben lassen. Dann hätten
wir aber ein wichtiges Ereignis dieses Jahres nicht berücksichtigt:
Die so genannte Konferenz Durban II.
Durban II: Kontext und was auf dem Spiel steht
Die OIC hatte zunächst versucht, das Konzept der „Diffamierung
der Religionen“ explizit in den Schlusstext von Durban II aufnehmen
zu lassen. Angesichts der Vorbehalte zahlreicher Länder und der
öffentlichen Meinung wurde ein Kompromiss gefunden: man erarbeitete
einen neuen Text ohne die explizite Erwähnung des Begriffes. Dennoch
wurde er nicht klar ausgeschlossen: es blieben Hinweise auf Resolutionen,
die das Konzept der „Diffamierung der Religionen“ zulassen,
ebenso blieb die „Islamophobie“ als Form von Rassismus stehen.
Somit dienen die Texte über die Diffamierung der Religionen zur
Präzisierung des Begriffs „Islamophobie“.
Genehmigung des Schlusstextes und die Folgen
Zur allgemeinen Überraschung wurde der Text mit dem Konsens jener
Länder gutgeheissen, die nicht die Klugheit hatten, sich von Durban
II zurückzuziehen. Leider ist auch die Schweiz unter diesen, und
die Türe für die Integration des Konzepts der „Diffamierung
der Religionen“ ins schweizerische Recht ist weit offen.
Da die Antirassismus-Norm (261 bis StGB) in hohem Mass von den internationalen
Rechtsinstrumenten abhängt, ist es wahrscheinlich, dass in der
Folge von Durban II die Kritik am Islam als „Islamophobie“
mangels gegenteiliger Dispositionen der Behörden zu einem strafbaren
Tatbestand wird.
Ausserdem bestehen gute Gründe, sich über diesen Artikel
261 Sorgen zu machen. Diese Norm, die zum Ziel hat, die Religionen über
das Strafrecht zu schützen, ist nicht unproblematisch. Denn der
Gesetzgeber hatte mit seiner Formulierung erreichen wollen, dass man
Angriffe auf Religionen verbieten solle, sofern sie interkonfessionelle
Spannungen auslösten, welche die öffentliche Ordnung beeinträchtigen.
Diese Logik konnte seinerzeit funktionieren, ohne unfreiheitlich zu
sein. Doch jetzt muss festgestellt werden, dass sie auf den Islam angewendet
mit der Zeit jegliche Kritik an dieser Religion einschränkt angesichts
der besonders heftigen und systematischen Reaktionen von Seiten der
Muslime.
Diese Logik ist indes genau die der „Diffamierung der Religionen“,
die von der UNO-Resolution 60/228 gepriesen wird und auf den Text von
Durban II verweist.
Die Mitarbeit Europas
Der europäische Kontext widerspricht dem nicht, auch die Resolutionen
des Europarates gehen klar in diese Richtung (Beispiel: Resolution 1605).
Seit mehreren Jahrzehnten wird ein europäisch-arabischer Dialog
geführt, ein regelrechtes Unterwerfungsabkommen der europäischen
Länder gegenüber dem Islam. Zum Beispiel bemühen sie
sich, in der Bevölkerung ein gutes Image des Islam zu vermitteln,
wobei den Imamen weiterhin erlaubt wird, den Islam nach ihrem Gutdünken
zu predigen.
5. Eine mögliche Lösung: gegenüber dem religiösen
Extremismus das Vorsichtsprinzip anwenden
Die Gesetzgebungen in den westlichen Ländern trugen dem Problem
der islamistischen Umtriebe bei ihrer Schaffung nicht Rechnung. Daher
ist es nötig, sie dieser neuen Plage anzupassen und die Rechtslücken
zu schliessen. Schauen wir, ohne zu sehr ins Detail zu gehen, was das
beinhalten könnte.
Heutige Anwendbarkeit
Die Anwendung des Vorsichtsprinzips auf den religiösen Extremismus
könnte eine geeignete Lösung sein. Es ist bereits in vielen
internationalen Abkommen enthalten und existiert auch im schweizerischen
Recht, insbesondere in Art. 74 der Bundesverfassung. Dieser basiert
auf dem Konzept des von der ganzen Gesellschaft getragenen Risikos (Beispiel:
das Risiko der Verseuchung durch radioaktive Abfälle oder von Nebenwirkungen
bei neuen Medikamenten). Im Zweifelsfall fällt es dem Verursacher
des möglichen Risikos zu, alles daran zu setzen, es zu vermeiden,
zum Beispiel durch das Testen möglicher medizinischer Lösungen.
Das Risiko in der Religion
Für den Prediger würde das bedeuten, dass er alles unternehmen
müsste, um die Risiken zu vermeiden, die durch die Lektüre
von Versen entstehen, die zu Gewalt oder Illegalität aufrufen.
Entweder verzichtet er auf das Vorlesen solcher Verse, oder er liest
sie trotzdem, ist aber für das Risiko verantwortlich, das er damit
auslöst.
Umkehr der Beweislast
Der Prediger kann die Verantwortung abgeben, wenn er selber beweisen
kann, dass sein Verhalten keine Risiken birgt (das heisst, dass die
fraglichen Verse keine Chance haben, angewendet zu werden, oder dass
er die nötigen Vorsichtsmassnahmen ergreift, damit sie keine Anwendung
finden).
Kurzum, das würde bedeuten, die Prediger für die von ihnen
verursachten Risiken verantwortlich zu machen, ohne dem Grundsatz der
Religions- und Glaubensfreiheit zu widersprechen, sondern diese dann
einzuschränken, wenn sie ein subversives Risiko schafft.
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